Nachrichten aus der Verwaltung
Beseitigung von Grünabfall und sonstigem Abfall
Beseitigung von Grünabfall und sonstigem Abfall
Die Verwaltungsgemeinschaft informiert:
Aus aktuellem Anlass weisen wir darauf hin, dass das Ablagern von Grünabfall oder sonstigem Abfall auf fremden Grundstücken oder öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen verboten ist. In letzter Zeit gibt es immer wieder Vorfälle bei denen Grünabfälle oder sonstiger Abfall auf nebenan liegende Bauplätze verbracht werden. Wir bitten dies zu unterlassen.
Weiter weisen darauf hin, dass dies eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz darstellt und mit einer Geldbuße bis zu 25.000,00 € geahndet werden kann.
Sollten Sie den Grünabfall nicht selbst verwerten können, so bitten wir, diesen zur Kompostieranlage in Oberpleichfeld zu bringen, dort wird diese fachgerecht entsorgt.





