Nachrichten aus der Verwaltung
Urlaubszeit - Ausweiszeit
Das Bürgerbüro der Verwaltungsgemeinschaft Bergtheim informiert.
Die Homepage des Auswärtigen Amtes stellt bereits viele Informationen zur Verfügung.
Die Internet-Adresse lautet: www.auswaertiges-amt.de
Dort wählen Sie den Bereich „Länder, Reisen und Sicherheit“ aus.
Achtung: Abschließend und verbindlich sind jedoch nur die Auskünfte der zuständigen Botschaften und Konsulate!
Bitte beachten Sie, dass Sie für die Beantragung persönlich im Rathaus vorsprechen müssen und dass pro Ausweisdokument ein Lichtbild aktuellem Datum, dass den neuesten biometrischen Vorschriften entspricht, erforderlich ist. Die Fotografen müssen alle über die aktuellen Bestimmungen informiert sein.
Eingescannte Fotos oder Lichtbilder, die die Person nicht erkennen lassen, sowie Fotos die nicht die Größe 35 mm x 45 mm aufweisen oder nicht die erforderlichen biometrischen Merkmale aufweisen, können nicht angenommen werden.
Kinderreisepässen werden bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt.
Kinderreisepässen sind 6 Jahre, längstens jedoch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres gültig.
Für Kinder jeglichen Alters ist ein Lichtbild nach den neuesten biometrischen Vorschriften erforderlich.
Ebenso sind in jedem Fall Größe und Augenfarbe des Kindes anzugeben.
Kinderreisepässe können nach Vorlagen aller Unterlagen bei uns ausgestellt werden. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 1 Woche.
Bitte beachten Sie hierbei, dass einige Länder, z.B. die USA, den Kinderreisepass nicht als Ausweisdokument anerkennen. Für die Verlängerung eines Kinderreisepasses gelten ebenfalls diese Vorschriften. Der Kinderreisepass muss vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Hierfür sind die Vorlage eines neuen biometrischen Lichtbildes und die Unterschriften der Erziehungsberechtigten notwendig.
Eine Verlängerung der bisherigen Kinderausweise ist nicht mehr möglich.
Aktualisiert (Freitag, den 01. Juli 2011 um 07:58 Uhr)





